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Bedingungen vor der Einreise des Haustiers nach Kroatien

Allgemeine Einfuhrbedingungen für Hunde, Katzen und zahme Marder (auch bekannt als heimischer Marder, weißer Marder, afrikanischer Marder, Wiesel, Frettchen, heimisches Wiesel oder Europäischer Iltis - mustela putorius) aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern außerhalb der EU:
  • Tiere müssen über ein Identifikationssystem (Mikrochip) verfügen. Wenn das Tier einen Mikrochip besitzt, der nicht der Norm ISO 11784 oder 11785 entspricht, muss der Besitzer ein geeignetes Gerät zum Lesen des Mikrochips bereitstellen. Zu jedem Zeitpunkt müssen Name und Adresse des Eigentümers ermittelt werden können. Der Reisepass oder die Bescheinigung des Tieres, das zusammen mit dem Tier eingereicht wird, muss die vom Tierarzt ausgestellte Anzahl an Mikrochips enthalten.
  • Das Tier muss einen Reisepass oder eine Bescheinigung besitzen, die von einem von der betreffenden Stelle zugelassenen Tierarzt ausgestellt wurde.
  • Tiere müssen gegen Tollwut geimpft werden.
  • Tiere aus EU-Ländern oder Nicht-EU-Ländern, die als risikoarm gelten, weniger als drei Monate alt sind und nicht geimpft wurden, können in das Gebiet der Republik Kroatien eingeführt werden, wenn der Eigentümer oder die Begleitperson einen gültigen Reisepass oder eine gültige Bescheinigung besitzen, wenn die Tiere am selben Ort seit der Geburt leben und wenn sie nicht mit wilden Tieren in Kontakt waren, die sie infiziert haben können oder mit dem Muttertier reisen, auf das sie immer noch angewiesen sind.
 
Hunde, Katzen und Mitglieder der Marderfamilie mit hohem Risiko müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Sie müssen über ein Identifikationssystem (Mikrochip) verfügen
  • Sie müssen über eine Bescheinigung verfügen, die von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt wurde, oder nach erneuter Einreise einen Reisepass (Hunde aus Kroatien)
  • Sie müssen gegen Tollwut geimpft sein
  • Sie müssen das Antikörperneutralisierungsassay durch Titration von Antikörpern von mindestens 0,5 IJ/ml pro Probe bestehen, der von einem lizenzierten Tierarzt 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor der Einfuhr in einem zugelassenen Labor entnommen wurden. Die Liste der zugelassenen Einrichtungen ist auf der folgenden Website verfügbar: https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/approved-labs_en.
  • Diese Frist von drei Monaten gilt nicht für die Wiedereinreise von Haustieren aus der Republik Kroatien, deren Reisepass bestätigt, dass positive Testergebnisse der Antikörpertitration aufgezeichnet wurden, bevor das Tier die Republik Kroatien verlassen hat.
  • Tiere, die kommerziell eingeführt und als Versandpaket versandt wurden, müssen vom Tierarzt untersucht werden.
  •  Weitere Informationen erhalten Sie vom Ministerium für Landwirtschaft - Veterinärdirektion. Tel.: +385 1 6443 540. Webseite: www.mps.hr
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